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Wir bieten Wirtschaftsunternehmen sowie Krankenhaus- sowie MVZ-Trägern interne Ermittlungen zur Aufklärung von internen Unregelmäßigkeiten an.
Dabei bringen wir unsere Ermittlungsexpertise ein, die insbesondere unsere Gründungspartner aus ihren früheren beruflichen Tätigkeiten mitbringen.
So war Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn im höheren Polizeivollzugsdienst des Bundes tätig, bevor er Rechtsanwalt wurde, und hat zudem im Rahmen seiner Tätigkeit als Syndikusanwalt der Bayer AG u.a. Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität (Produkt- und Markenpiraterie) aufgeklärt und rechtlich verfolgt. Zudem hat er regelmäßig Vorträge an der vormaligen Polizeiführungsakademie gehalten und zu polizeilichen und kriminalistischen Themen veröffentlicht. Er ist außerdem Mitglied der Schriftleitung bei der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft. Als ordentlicher Professor für Strafrecht und für öffentliches Recht sowie Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und für Steuerstrafrecht (DSV e.V.) sowie zertifizierter Healthcare Compliance Officer (Steinbeis+Hochschule) und Tax Compliance Officer (C.H.BECK) bringt er zudem die notwendige rechtliche Expertise für die Aufarbeitung komplexer wirtschaftsstrafrechtlich relevanter Sachverhalte mit.
Dr. Dr. Bernd Josef Fehn war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater langjährig u.a. beim Zollkriminalamt und bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig und mit der Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte und deren rechtlicher Verfolgung befasst. Dies umfasste insbesondere zollrechtliche, außenwirtschaftsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerstrafrechtliche und damit verbundene allgemeine strafrechtliche Delikte. Er war langjähriger Ständiger Mitarbeiter der korrelierenden Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern und hat umfangreich zu polizeilichen, kriminalistischen und (zoll-, steuer-, wirtschafts- und allgemein-) strafrechtlichen Themen veröffentlicht. Er ist zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht und für Steuerstrafrecht (DSV e.V.), Ambulatory Healthcare Consultant (CCI) und Tax Compliance Officer (C.H.BECK), außerdem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und assoziiertes Mitglied des dortigen Instituts für Polizei- und Kriminalwissenschaften.
Unsere Herangehensweise an interne Ermittlungen ist strukturiert, auf die Organisation des jeweiligen Unternehmens und den konkreten Sachverhalt angepasst. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit renommierten Wirtschaftsdetekteien und Sicherheitsagenturen zusammen und unterstützen Sie bei Bedarf auch mit Hilfe erfahrener Kommunikationsagenturen bei einer ggf. notwendig werdenden Öffentlichkeitsarbeit. Diese kann besonders wesentlich sein, um einen drohenden Imageschaden abzuwenden.
Grundsätzlich führen wir mehrere Erstgespräche in einem engen Kreis vertrauenswürdiger Personen, um das Ziel und den Rahmen der internen Ermittlungen festzulegen. Hierauf aufbauend entwickeln wir eine Ermittlungsstrategie, in der wir die für die spätere rechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts benötigten Informationen identifizieren und Ermittlungsansätze zu deren Gewinnung vereinbaren.
Hierzu gehören neben der klassischen Auswertung von Aktenmaterial z.B. das Führen strukturierter Interviews, verdeckte Ermittlungen u.Ä. Dabei arbeiten wir selbstverständlich stets rechtskonform und achten darauf, dass sämtliche von uns gewonnenen Informationen später gerichtsverwertbar sind. Bei Bedarf kümmern wir uns in der Folge – sofern erforderlich oder gewünscht – auch um die Einbindung von Behörden und die Kommunikation mit diesen. Dies kann u.a. die Fertigung umfangreicher Strafanzeigen gegen unbekannt oder anhand der internen Ermittlungen identifizierter Verdachtspersonen beinhalten, die Ihrem Unternehmen Schaden zugefügt haben.
Zum Abschluss der internen Ermittlungen erstellen wir nach Bedarf einen Ermittlungsbericht, der nach Umfang und Inhalt auf die Bedürfnisse des Auftraggebers, seinen Verwendungszweck und den Adressatenkreis zugeschnitten ist.
Unseren Personalansatz passen wir der gestellten Aufgabe unter Einsatz unserer erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie unserer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner an und haben dabei neben strafrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten – je nach Auftraggeber – auch medizinrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Gesichtspunkte im Blick. Zudem berücksichtigen wir auch arbeitsrechtlich relevante Tatsachen und betreuen – falls erforderlich – auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, die sich aus den gewonnenen Erkenntnissen ergeben.
Mit dem Abschluss der internen Ermittlungen betrachten wir unseren Auftrag indes nicht als erledigt, sondern bieten Ihnen – wie bereits angedeutet – in der Folge die vollständige rechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts an, d.h. insbesondere die strafrechtliche, zivilrechtliche, arbeitsrechtliche und ggf. verwaltungs- oder sozialrechtliche außergerichtliche und gerichtliche Betreuung.
Außerdem richten wir schon während der Aufklärung des Sachverhalts unseren Fokus auch immer auf die Frage, welche Compliance- Maßnahmen dazu beitragen können, künftig vergleichbare Geschehnisse zu verhindern und weiteren Schaden vom Unternehmen und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuwenden. Hier kommen erneut die besonderen Expertisen von Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn als zertifizierter Healtcare Compliance Officer und als Tax Compliance Officer sowie von Dr. Dr. Bernd Josef Fehn als Tax Compliance Officer und Berater im ambulanten Gesundheitswesen zum Tragen. Auch die weiteren anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen unserer Sozietät sind auf dem Gebiet der Compliance erfahren und unterstützen Sie gern.
Als sog. BOUTIQUE-KANZLEI haben Sie bei uns den Vorteil eines einheitlichen Ansprechpartners für Ihr Projekt, der alle Fragen und Themen für Sie steuert und für Sie durchgängig ansprechbar ist. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir insbesondere in dringenden Projekten oder solchen Projekten, die ein größeres unternehmenspolitisches Ausmaß haben können, durchgängig für Sie erreichbar sind. Deswegen erreichen Sie Ihren Ansprechpartner auch direkt und ohne lästige Umwege mobil oder persönlich per E-Mail, wenn es erforderlich ist, auch am Wochenende und spät abends oder bei der „Nachtschicht“.
Ein weiterer Vorteil unserer „Boutique- Organisation“ ist eine transparente und faire Abrechnung, in die wir keinen unverhältnismäßig großen Overhead einpreisen müssen und bei der wir nur das absolut erforderliche Personal einsetzen, um schnell und effizient bei absoluter Diskretion und Professionalität Ergebnisse zu liefern.
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